Kora
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
- Donkersstuff mit Sitz in Boekel, KvK-Nummer 77779118, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
- Die andere Partei des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
- Die Parteien sind Dienstleister und Kunde gemeinsam.
- Die Vereinbarung ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2: Preisindexierung
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
- Der Vertrag enthält immer Aufwandspflichten für den Dienstleister, keine Ergebnispflichten.
Artikel 3: Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart oder die Rechnung enthält eine andere Zahlungsfrist.
- Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er rechtlich in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist der Dienstleister berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Auftraggeber in Verzug, so leitet der Dienstleister das Inkasso ein. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er dem Dienstleister gesetzliche Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und andere Schäden. Die Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar.
- Weigert sich der Kunde, an der Ausführung des Auftrags für den Dienstleister mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 4: Angebote und Ausschreibungen
- Angebote sind freibleibend und höchstens 3 Monate gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
- Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Artikel 5: Preise
- Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannten Preise verstehen sich einschließlich der zu zahlenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Preise der Waren beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenpreisen. Deren Erhöhungen, die der Diensteanbieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
3. Bei der Erbringung von Dienstleistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
4. Wurde kein Festpreis vereinbart, so kann der Satz für die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden bestimmt werden. Der Stundensatz wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt
, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
5. Wurde kein Stundensatz vereinbart, wird ein Richtpreis für die Leistungen vereinbart, wobei der Dienstleister berechtigt ist, bis zu 10 % abzuweichen. Liegt der Richtpreis um mehr als 10 % höher, muss der Dienstleister den Kunden rechtzeitig darüber informieren
, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
In diesem Fall
ist der Kunde berechtigt
, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den Richtpreis plus 10 % übersteigt.
Artikel 6: Preisindexierung
- Der Dienstanbieter ist berechtigt, seine Tarife jährlich zum 1. Januar in Übereinstimmung mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) für alle Haushalte zu erhöhen.
Artikel 7: Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
- Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages für erforderlich hält, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Art zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Natur des Auftrags nichts anderes ergibt.
- Wenn und soweit der Auftraggeber dies verlangt, gibt der Dienstleister die entsprechenden
- Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister geforderten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und zusätzlichen Gebühren zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 8: Aufhebung der Abtretung
- Es steht dem Kunden frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen.
- Zieht der Auftraggeber den Auftrag zurück, ist er verpflichtet, den geschuldeten Lohn und die dem Dienstleister entstandenen Kosten zu zahlen.
Artikel 9: Durchführung des Abkommens
- Der Dienstleister erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis.
- Der Dienstanbieter hat das Recht, Arbeiten ausführen zu lassen von
- Die Erfüllung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung der vereinbarten
- Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister den Auftrag rechtzeitig beginnen kann.
Artikel 10: Vertragsdauer
- Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Haben die Parteien innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart, so handelt es sich dabei niemals um eine Frist. Wird diese Frist überschritten, muss der Kunde den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 11: Änderung des Abkommens
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Dienstleister wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich schriftlich.
- Haben sich die Parteien auf ein festes Honorar geeinigt, muss der Dienstleister auch angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Erhöhung dieses Honorars führt
Artikel 12: Höhere Gewalt
- Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden dem Dienstleister nicht angelastet werden, wenn ein vom Willen des Dienstleisters unabhängiger Umstand vorliegt, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Dienstleister vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Zu diesen Umständen gehören die Nichterfüllung durch Lieferanten oder andere Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und
- Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, so sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- Der Dienstleister ist in dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch wenn der Dienstleister infolge der Situation der höheren Gewalt einen Vorteil hat
Artikel 13: Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Bestimmung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs.
Artikel 14: Versicherung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelieferte Waren, die für die Durchführung des zugrunde liegenden Vertrages erforderlich sind, sowie beim Auftraggeber befindliche Waren des Auftragnehmers und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren ausreichend zu versichern und versichert zu halten, u.a. gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl.
- Der Kunde wird die Police dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen
Artikel 15: Eigentumsvorbehalt, Recht auf Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht
- Die an den Kunden gelieferten und übergebenen Waren und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Kunde den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Dienstleister auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Dann kommt es zum Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Dienstleister in diesem Fall nicht angelastet werden.
- Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wurde, hat der Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden dann erst geliefert, wenn der Kunde vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.
Artikel 16: Gesamtschuldnerische Haftung
- Wird der Auftrag von mehreren Kunden erteilt, so haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag ergeben.
Artikel 17: Haftung
- Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der (Berufs-)Haftpflichtversicherung bzw. den Haftpflichtversicherungen gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung nach Maßgabe der einschlägigen
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Diensteanbieter für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt durch das Versagen von Geräten, Software, Dateien, Registern oder anderen
Artikel 18: Haftung des Kunden
- Wird ein Auftrag von mehreren Personen erteilt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Diensteanbieter aufgrund dieses Auftrags zustehen.
Artikel 19: Entschädigung
- Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.
Artikel 20: Die Pflicht zur Beschwerde
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen über die geleistete Arbeit unverzüglich schriftlich an Die Beanstandung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Dienstleister in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
- In jedem Fall kann eine Reklamation nicht dazu führen, dass der Dienstleistungserbringer verpflichtet wird, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.
Artikel 21: Geistiges Eigentum
- Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, behält der Dienstleister alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich des Urheberrechts, des Patentrechts, des Markenrechts, des Zeichnungs- und Modellrechts) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Mustern usw.
- Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen nicht kopiert, gezeigt und/oder Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig genutzt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall die Informationen, auf die sich dieser Artikel bezieht, sowie die Geschäftsdaten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Durchführung dieses Vertrages beteiligt sind, schriftlich zur Verschwiegenheit über den Umfang dieses Vertrages zu verpflichten.
Artikel 22: Vertraulichkeit
- Der Kunde ist verpflichtet, die vom Diensteanbieter erhaltenen Informationen (in jeglicher Form) und alle anderen den Diensteanbieter betreffenden Informationen, von denen er weiß oder bei denen er vernünftigerweise annehmen kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder die Informationen betreffen, von denen er annehmen kann, dass ihre Verbreitung dem anderen Diensteanbieter schaden könnte, geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass er die genannten Informationen ebenfalls geheim hält.
- Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen:
- die zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber diese Informationen erhalten hat, bereits öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftraggeber eine ihm obliegende Geheimhaltungspflicht verletzt hat;
- der Kunde nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch den Dienstleister bereits im Besitz dieser Informationen war;
- die der Auftraggeber von einem Dritten erhalten hat, sofern dieser Dritte berechtigt war, dem Auftraggeber diese Informationen zu erteilen;
- vom Kunden gemäß einer gesetzlichen Regelung offengelegt
- Die in diesem Artikel festgelegte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer dieses Abkommens und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
Artikel 23 Strafe für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder des Rechts am geistigen Eigentum
- Verstößt der Kunde gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vertraulichkeit oder das geistige Eigentum, verwirkt der Kunde gegenüber dem Dienstleister eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 1.000 € für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 100 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Für die Verwirkung dieser Strafe ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Sie erfordert auch keine Form von
- Die Verwirkung der in Absatz 1 genannten Geldbuße berührt nicht die sonstigen Rechte des Diensteanbieters, einschließlich seines Rechts, neben der Geldbuße Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 24: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
- Sollten sich in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig, in dessen Bezirk KoraalWereld seinen Sitz/Praxis/Büro hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
Artikel 25: Recht auf Widerruf
- Sie haben das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Coral World, De Vlonder 213A-T3, 5427DG, [email protected], +31629373547 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.